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Umsatzsteuer ist auch für Rechnungen abzuführen, zu denen keine Leistung erbracht wurde. Für eine Korrektur gibt es eine Reihe von Voraussetzungen.


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Ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag darf nur dann berichtigt werden, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet wird.


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Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen.


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Ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut kann entweder im Privatvermögen belassen oder dem Unternehmensvermögen zugeführt werden.


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Auch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind.


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Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen.


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Über eine Leistung soll nur eine Rechnung gestellt werden, um einen mehrfachen Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden.


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Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.


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Taxiquittungen müssen ab einem Betrag von 200 DM auf das Unternehmen ausgestellt werden.


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Nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs muss die Vorsteuer in Rechnungen immer explizit ausgewiesen werden.


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