Über den Umweg von innergemeinschaftlichen Lieferungen wird gerne Umsatzsteuer hinterzogen. Die Verluste haben derart großes Ausmaß angenommen, dass die Finanzverwaltung jetzt einiges daran setzt, die Betrüger dingfest zu machen.
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen.