Aufgrund einer Absenkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatzes müssen pauschalierende Landwirte ab 2022 mit einer etwas höheren Steuerbelastung rechnen.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, in welchen Fällen die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von dauerhaft eingebauten Betriebsvorrichtungen gilt.
Der Zinsrabatt für den Kunden bei einer 0 %-Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des umsatzsteuerlichen Entgelts bei der zugrundeliegenden Warenlieferung.
Der Bundesfinanzminister geht von einer dauerhaften Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie aus und schließt sich damit Überlegungen anderer Parteien an.