Die meisten Änderungen bei der Umsatzsteuer haben Gastronomen und Caterer zu bewältigen, weil sich hier nicht nur die Höhe der Steuersätze, sondern auch der auf Speisen anzuwendende Steuersatz ändert.
Gutscheine können durch die Senkung der Umsatzsteuersätze nicht nur zur Herausforderung, sondern in bestimmten Fällen auch zur Gestaltungsmöglichkeit werden.
Ist in einer Rechnung nicht der richtige Steuersatz ausgewiesen, hat das für den Rechnungsaussteller oder den Rechnungsempfänger einen teilweisen Steuernachteil zur Folge.
Während der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Immobilienverkäufe nur im notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann, ist die Rückgängigmachung des Verzichts bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung möglich.