Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.