Infolge der Neuregelung im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 sind erstmals auch private Termingeschäfte einer Besteuerung unterworfen. Sie werden jetzt vom Einkommenssteuerrecht erfasst und unterliegen somit der Spekulationsbesteuerung.
Nachdem die Rentenreform auch den Bundesrat passiert hat, werden sich nach und nach Angebote für die private Vorsorge am Markt zeigen. Aber mit der Auswahl sollten Sie sich Zeit lassen.