Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.
Schließt der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung ab und räumt das Bezugsrecht daraus unwiderruflich einem Dritten ein, so unterliegt die Einräumung als solche nicht der Schenkungssteuer.
Schuldzinsen sind in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig, wenn zur Finanzierung einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung ein Darlehen aufgenommen wird.