Zum Jahreswechsel haben sich die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen bei einigen Ländern geändert.
Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst.
Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.