Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung.