Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
Zumindest für Lieferungen vor der gesetzlichen Festschreibung von Pflichtangaben in Rechnungen ist eine Differenzbesteuerung auch ohne ausdrücklichen Hinweis möglich.
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.