Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung bei einem Reihengeschäft zwischen mindestens drei Unternehmern auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt eine Vorsteuererstattung auch dann eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, wenn die vorhergehende Betriebsausgabe für die Rechnung später nicht anerkannt wird.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen befasst, die entstehen können, wenn mehrere Unternehmer zusammen ein Gerät anschaffen.
Wegen der erneuten Gesetzesänderung bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für die Lieferung von Metallen hat das Bundesfinanzministerium auch die Nichtbeanstandungsregelung ausgeweitet.