In zwei aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen in Hotels, Kinos, Sporthallen und Stadien.
Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.
Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzahlungsquittung korrekte Angaben zum Leistungsempfänger enthalten, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.