Um das neue Abkommen mit Deutschland nicht zu gefährden und selbst auf der Garantiezahlung für hinterzogenen Steuern sitzen zu bleiben, weigern sich nun viele Schweizer Banken, Bargeld an deutsche Anleger auszuzahlen.
Wenn die Beiteiligung an der Ferienimmobiliengesellschaft rein privater Natur ist, darf das Finanzamt auch nicht die Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung oder Kapitalerträge versteuern.
Zumindest vor Einführung der Abgeltungsteuer sieht der Bundesfinanzhof keinen Grund, Spekulationsverluste aus Fremdwährungsdarlehen steuerlich anzuerkennen.