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Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Der Bundesfinanzhof sieht keinen Gestaltungsmissbrauch im Rückkauf von Aktien, die am selben Tag zuvor zur Verlustrealisierung verkauft wurden.
Auch Luxemburg gibt dem politischen Druck nach und akzeptiert eine Auskunftsverpflichtung nach OECD-Standard
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
Das Bundesfinanzministerium stellt rückwirkend die Steuerfreiheit für Stückzinsen auf vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Wertpapiere in Frage.
Eine der letzten Bastionen deutscher Steuerflüchtlinge steht vor dem teilweisen Fall, nachdem die Schweiz schon gegenüber Frankreich und den USA nachgegeben hatte.
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
Im Herbst erhält die Finanzverwaltung die Rentenbezugsmitteilungen der Versicherungsträger und kann dann prüfen, wer seine Rente nicht ordnungsgemäß versteuert hat.
Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.