Solange der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung sein Wahlrecht noch nicht ausgeübt hat, kann auch eine Versicherung mit einer Versorgungsrente gepfändet werden.
Einnahmen aus der gelegentlichen Veräußerung von vermieteten Wirtschaftsgütern noch vor Ablauf deren Nutzungsdauer gehören der privaten Vermögensverwaltung an.