Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, das den Geschäfts- und Kapitalverkehr mit unkooperativen Staaten unter erhöhte Nachweispflichten stellt.
Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.