Um Steuerbetrug im großen Stil zu verhindern, hat das Bundesfinanzministerium zusätzliche Vorgaben erlassen für den Leerverkauf von Aktion über den Dividendenstichtag.
Mit einem neuen Gesetz, Druck auf unkooperative Länder und verschärften Kontrollen in Deutschland will der Fiskus möglichst viele Steuersünder entdecken.
Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, das den Geschäfts- und Kapitalverkehr mit unkooperativen Staaten unter erhöhte Nachweispflichten stellt.