Seit Anfang April liegt der Entwurf für das Eigenheimrentengesetz vor, mit dem die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnimmobilien ausgeweitet wird.
Die Gesetzesänderung zur Vorauszahlung von Erbbauzinsen im Jahr 2004 ist nach Ansicht der Finanzgerichte eine unechte Rückwirkung und damit verfassungsgemäß.
Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.