Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Die Abfindung aus einem Auflösungsvertrag unterliegt als sonstige Leistung der Umsatzsteuer, weshalb manchmal eine Abfindung für eine fristlose Kündigung günstiger ist.
Ein Unternehmer darf für ein Arbeitszimmer im ansonsten privat genutzten Haus den vollen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen - selbst dann, wenn er nicht Alleineigentümer des Hauses ist.