Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.
Da die Nachweisanforderung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nur eine Sollvorschrift ist, kann der Nachweis auch auf anderem Weg als vorgesehen geführt werden.
Die EU hat eine neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verabschiedet, die die bisherige 6. EG-Richtline ersetzt. Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ergeben sich dadurch aber nicht.