Die Abfindung aus einem Auflösungsvertrag unterliegt als sonstige Leistung der Umsatzsteuer, weshalb manchmal eine Abfindung für eine fristlose Kündigung günstiger ist.
Ein Unternehmer darf für ein Arbeitszimmer im ansonsten privat genutzten Haus den vollen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen - selbst dann, wenn er nicht Alleineigentümer des Hauses ist.
Auch wenn die Fristverlängerung für Unternehmen freiwillig ist, führt die verspätete Anmeldung oder Zahlung der Sondervorauszahlung zu einem Verspätungszuschlag.
Die Berichtigung einer Rechnung setzt voraus, dass der Empfänger noch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen oder die Vorsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt hat.
Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.