Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.
Verzögert sich der Beginn des Referendariats, weil zu viele Bewerber auf zu wenig Plätze kommen, gilt die Ausbildung nur als unterbrochen, und der Kindergeldanspruch bleibt erhalten.
Nach neuer Rechtsprechung können auch unverheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Nur wenn die Einkünfte von Kind und dessen Ehepartner nicht das Existenzminimum erreichen, besteht für ein verheiratetes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.